Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 103 Abs. 2 GO ist zur Prüfung der Jahresrechnung ein Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern zu bilden. In der vorherigen Periode hat der Rechnungsprüfungsausschuss aus drei Mitgliedern bestanden. Es wird vorgeschlagen, den Rechnungsprüfungsausschuss wieder mit drei Mitgliedern zu bilden.

 

Als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden vorgeschlagen.

 

·           Felix Zwiener

·           Jens Herzog

·           Christine Bertholdt


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung beruft folgende Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung in den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

·           Felix Zwiener

·           Jens Herzog

·           Christine Bertholdt