Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 1 VGemO wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen oder zwei Stellvertreter als stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende. Die Wahlen sind gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 33 Abs. 3 KommZG in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gemäß Art. 33 Abs. 3 Satz 3 bis 7 KommZG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

 

Die Amtsdauer ist an das gemeindliche Amt (1. Bürgermeister/in, Gemeinderatsmitglied) gebunden. Bisherige Gemeinschaftsvorsitzende und Stellvertreter üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie gewählt sind, bis zum Amtsantritt des/r neugewählten Gemeinschaftsvorsitzenden weiter aus (Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 KommZG).

 

Der Vorsitzende ernennt folgende zwei Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sowie den Geschäftsleiter zu Mitgliedern des Wahlausschusses.

 

·           Christine Berthodt

·           Felix Zwiener

·           Mario Kühlwein

 

 

Aus den Reihen der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung werden folgende Personen für das Amt des ehrenamtlichen stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden vorgeschlagen. Hinweis: der Stellvertreter kann, muss aber nicht 1. Bürgermeister sein; bei der Wahl können auch nicht vorgeschlagene Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung gewählt werden.

 

An die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung werden Stimmzettel verteilt. Die Vorsitzende fordert zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel sind zusammengefaltet in einer Wahlurne gesammelt worden.

 

Nach Beendigung der Stimmabgabe hat der Wahlausschuss folgendes festgestellt.

 

1.         Bei der Wahl waren 7 Mitglieder des Gemeinschaftsversammlung anwesend.

2.         7 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung haben ihren Stimmzettel abgegeben.

3.         Die Zählung der ungeöffneten Stimmzettel hat ergeben, dass die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen die abgestimmt haben, übereinstimmt.

 

Die Vorsitzende öffnet die Stimmzettel einzeln und liest sofort nach der Öffnung den Inhalt jedes Stimmzettels vor. Nach Abschluss der Wahlhandlung wird folgendes Ergebnis festgestellt.

 

1.         Abgegebene Stimmzettel                                                    7 Stimmzettel

2.         hiervon ungültige Stimmzettel                                          0 Stimmzettel

3.         hiervon gültige Stimmzettel                                               7Stimmzettel

 

Von den gültigen Stimmzetteln entfallen auf

 

·           Steins Paul                                                                                 7 Stimmzettel

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass Paul Steins zum stellvertretenden ehrenamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt worden ist und verkündet dieses Wahlergebnis. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum ehrenamtlichen stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden annimmt. Der Gewählte erklärte die Annahme der Wahl.