Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7


Beschluss:

Beschluss:

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt

die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

wird im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.421.200 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 421.700 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verwaltungs- und Investitionsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 973.200 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2019 auf 4.083 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 238,35 € festgesetzt.

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 230.000,00 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.