Sitzung: 11.05.2020 GRP/070/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
führt den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss ein vom Gemeinderat
bestimmtes Ausschussmitglied.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind berufen worden. Von diesen Mitgliedern ist ein
Mitglied zum/r Vorsitzenden zu bestellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Roland Freund zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.