Sitzung: 11.05.2020 GRP/070/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Die zu bildenden Ausschüsse und die Anzahl der Mitglieder ist in § 2
Abs. 1 und 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts
festgelegt. Das anzuwendende Hare-Niemeyer-Verfahren über die Sitzverteilung
ist in § 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Poxdorf festgelegt. Neben den vom Gemeinderat
gebildeten Ausschüssen gibt es weitere Verbände, in denen Mitglieder des
Gemeinderates zu entsenden sind, dabei sind die Anzahl der zu entsendenden
Mitglieder gesetzlich bzw. verbandsrechtlich geregelt.
Im Folgenden wird eine Vergleichsberechnung nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren, dem Saint Laguee/Schepers und dem
d`Hondtschen-Verfahren dargestellt.
Die Sitzverteilung erfolgt gemäß § 6 der Geschäftsordnung für den
Gemeinderat Poxdorf nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Auf Vorschlag der
jeweiligen Gruppierungen werden folgende Mitglieder und deren
Stellvertreter/innen in die Ausschüsse und Verbände berufen.
- Haupt-
und Finanzausschuss
· Gesamtmitglieder: 7
· Vorsitzender: 1 = 1. Bürgermeister
· Zu vergebende Ausschusssitze: 6 Gemeinderatsmitglieder
1In den
Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und
Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren
Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2
GO). 2Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei
wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder
Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze
multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede
Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie
ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze
sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der
Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder
Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen oder Gruppen
den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl
der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien
oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen
CSU 3
SPD 1
FW 1
JB 1
Folgende
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden bestimmt:
Partei |
Mitglied |
Vertreter |
CSU |
Kim Hübschmann |
Thomas Heilmann |
CSU |
Alexandra Nägel |
Otto Werner |
CSU |
Otto Werner |
Gabriel Erner |
SPD |
Wilmya Zimmermann |
Gisela Marquardt |
FW |
Roland Freund |
Monika Martin |
JB |
Christian Haller |
Alexander Rauh |
- Bau- und Umweltausschuss
·
Gesamtmitglieder: 7
·
Vorsitzende: 1
= Erster Bürgermeister
·
Zu
vergebende Ausschusssitze: 6
Gemeinderatsmitglieder
1In den
Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und
Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren
Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2
GO). 2Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei
wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder
Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze multipliziert
und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede
Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie
ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze
sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der
Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder
Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen oder Gruppen
den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl
der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien
oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen;
CSU 3
SPD 1
FW 1
JB 1
Folgende
Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses werden bestimmt:
Partei |
Mitglied |
Vertreter |
CSU |
Gabriel Erner |
Kim Hübschmann |
CSU |
Otto Werner |
Alexandra Nägle |
CSU |
Heilmann Thomas |
Otto Werner |
SPD |
Gisela Marquardt |
Wilmya Zimmermann |
FW |
Roland Freund |
Monika Martin |
JB |
Alexander Rauh |
Felix Zwiener |
- Rechnungsprüfungsausschuss
·
Zu
vergebende Ausschusssitze, Gesamtmitglieder 3
·
Vorsitzender 1
Ausschussmitglied
·
CSU: 1
·
FW: 1
·
JB: 1
1In den
Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen
unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach
dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO). 2Die
Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei wird
die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder
Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze
multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede
Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie
ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze
sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der
Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder
Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen oder Gruppen
den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl
der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien
oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen;
Folgende
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden bestimmt:
Partei |
Mitglied |
Vertreter |
CSU |
Alexandra Nägel |
Thomas Heilmann |
FW |
Roland Freund |
Monika Martin |
JB |
Alexander Rauh |
Christian Haller |
- Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
Gemäß Art. 6 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung besteht die
Gemeinschaftsversammlung aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter
sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle
Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres
Gemeinderatsmitglied.
·
Gesamtmitglieder: 7
·
Zu
entsendende Mitglieder Gemeinde Poxdorf: 2
·
Gesetzliches
Mitglied: 1.
Bürgermeister
·
Zu
vergebende Ausschusssitze: 2
Gemeinderatsmitglieder
·
Zu
vergebende Ausschusssitze: 2
·
Davon CSU: 1
·
Davon JB: 1
Folgende
Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung werden bestimmt:
Partei |
Mitglied |
Vertreter |
CSU |
Thomas Heilmann |
Kim Hübschmann |
JB |
Felix Zwiener |
Christian Haller |
- Zweckverband zur Wasserversorgung der
Leithenberggruppe
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung richtet sich die Zahl der
Vertreter, die ein Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung entsendet, nach
der in seinem Gebiet verbrauchten Wassermenge. Je volle 20.000 cbm verbrauchten
Wassers ergeben das Recht einen Vertreter zu entsenden. Ergibt sich ein Rest
von mehr als 10.000 cbm so darf ein weiterer Verbandsrat entsandt werden. Jedes
Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat. Die Berechnung wird
für jede kommunale Wahlperiode neu vorgenommen. Dabei ist der Wasserverbrauch
der dem Jahr der Kommunalwahl vorangegangenen drei Jahre zugrunde zu legen. Der
Gemeinde Poxdorf stehen bei dem errechneten durchschnittlichen Jahresverbrauch
von 85.884 cbm 4 Verbandsräte zu.
Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren Gemeinderatsmitglieder.
Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Poxdorf 3 Sitze zu.
Der Gemeinderat wendet hier für die Besetzung der Ausschüsse § 6 der
GeschO an.
·
Gesamtmitglieder: 27
·
Zu
entsendende Mitglieder Gemeinde Poxdorf: 4
·
Gesetzliches
Mitglied: Erster
Bürgermeister
·
Zu
vergebende Ausschusssitze: 3
Gemeinderatsmitglieder
1In den
Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und
Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren
Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2
GO). 2Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei
wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder
Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze
multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede
Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie
ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze
sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der
Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder
Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen oder Gruppen
den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl
der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien
oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen;
Folgende
Mitglieder des Zweckverband zur Wasserversorgung der Leithenberggruppe
werden
bestimmt:
Partei |
Mitglied |
Vertreter |
CSU |
Thomas Heilmann |
Gabriel Erner |
FW |
Roland Freund |
Monika Martin |
JB |
Christian Haller |
Felix Zwiener |
- Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverband Mittlere Regnitz (AGV)
Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der
Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren
Gemeinderatsmitglieder. Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Poxdorf
keine Sitze zu.
·
Gesamtmitglieder: 13
·
Zu
entsendende Mitglieder Gemeinde Poxdorf: 1
·
Gesetzliches
Mitglied: Erster
Bürgermeister
- Schulverband Baiersdorf
Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der
Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren
Gemeinderatsmitglieder. Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Poxdorf
keine Sitze zu.
·
Gesamtmitglieder: 8
·
Zu
entsendende Mitglieder Gemeinde Poxdorf: 1
·
Gesetzliches
Mitglied: Erster
Bürgermeister
·
Zu
vergebende Ausschusssitze: 0
Gemeinderatsmitglieder
- Weitere zu besetzende ehrenamtliche Stellen
Folgende weitere ehrenamtliche Stellen sind zu besetzen. Diese Stellen
werden nicht nach dem Stärkeverhältnis vergeben, sondern vom Gemeinderat auf
Vorschlag beschlossen.
Folgende weitere ehrenamtliche Stellen sind zu besetzen. Diese Stellen werden nicht nach dem Stärkeverhältnis vergeben, sondern vom Gemeinderat auf Vorschlag beschlossen.
· Behindertenbeauftragte, Seniorenbeauftragte: 2 Stellen
· Jugendbeauftragte: 3 Stellen
· Kindertagesstättenbeauftragte: 2 Stellen