Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die zu bildenden Ausschüsse und die Anzahl der Mitglieder ist in § 2 Abs. 1 und 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts festgelegt. Das anzuwendende Hare-Niemeyer-Verfahren über die Sitzverteilung ist in § 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Poxdorf  festgelegt. Neben den vom Gemeinderat gebildeten Ausschüssen gibt es weitere Verbände, in denen Mitglieder des Gemeinderates zu entsenden sind, dabei sind die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder gesetzlich bzw. verbandsrechtlich geregelt.

 

Im Folgenden wird eine Vergleichsberechnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, dem Saint Laguee/Schepers und dem d`Hondtschen-Verfahren dargestellt.

 

Die Sitzverteilung erfolgt gemäß § 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Poxdorf nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Auf Vorschlag der jeweiligen Gruppierungen werden folgende Mitglieder und deren Stellvertreter/innen in die Ausschüsse und Verbände berufen.

 

 

 

  1. Haupt- und Finanzausschuss

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           7

·           Vorsitzender:                                                                    1 = 1. Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      6 Gemeinderatsmitglieder

 

 

 

 

1In den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO). 2Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen

 

CSU    3

SPD    1

FW      1

JB        1

 

 

 

Folgende Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden bestimmt:

 

Partei

Mitglied

Vertreter

CSU

Kim Hübschmann

Thomas Heilmann

CSU

Alexandra Nägel

Otto Werner

CSU

Otto Werner

Gabriel Erner

SPD

Wilmya Zimmermann

Gisela Marquardt

FW

Roland Freund

Monika Martin

JB

Christian Haller

Alexander Rauh

 

 

  1. Bau- und Umweltausschuss

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           7

·           Vorsitzende:                                                                     1 = Erster Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      6 Gemeinderatsmitglieder

 

 

 

 

1In den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO). 2Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen;

 

CSU    3

SPD    1

FW      1

JB        1

 

 

 

 

 

 

Folgende Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses werden bestimmt:

 

Partei

Mitglied

Vertreter

CSU

Gabriel Erner

Kim Hübschmann

CSU

Otto Werner

Alexandra Nägle

CSU

Heilmann Thomas

Otto Werner

SPD

Gisela Marquardt

Wilmya Zimmermann

FW

Roland Freund

Monika Martin

JB

Alexander Rauh

Felix Zwiener

 

 

 

  1. Rechnungsprüfungsausschuss

 

·           Zu vergebende Ausschusssitze, Gesamtmitglieder                    3

·           Vorsitzender                                                                                 1 Ausschussmitglied

·           CSU:                                                                                1

·           FW:                                                                                  1

·           JB:                                                                                    1

 

 

 

1In den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO). 2Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen;

Folgende Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden bestimmt:

 

Partei

Mitglied

Vertreter

CSU

Alexandra Nägel

Thomas Heilmann

FW

Roland Freund

Monika Martin

JB

Alexander Rauh

Christian Haller

 

 

 

  1. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

 

Gemäß Art. 6 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung besteht die Gemeinschaftsversammlung aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           7

·           Zu entsendende Mitglieder Gemeinde Poxdorf:             2

·           Gesetzliches Mitglied:                                                      1. Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      2 Gemeinderatsmitglieder

 

 

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      2

·           Davon CSU:                                                                    1

·           Davon JB:                                                                        1

 

 

 

 

Folgende Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung werden bestimmt:

 

 

Partei

Mitglied

Vertreter

CSU

Thomas Heilmann

Kim Hübschmann

JB

Felix Zwiener

Christian Haller

 

 

  1. Zweckverband zur Wasserversorgung der Leithenberggruppe

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung richtet sich die Zahl der Vertreter, die ein Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung entsendet, nach der in seinem Gebiet verbrauchten Wassermenge. Je volle 20.000 cbm verbrauchten Wassers ergeben das Recht einen Vertreter zu entsenden. Ergibt sich ein Rest von mehr als 10.000 cbm so darf ein weiterer Verbandsrat entsandt werden. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat. Die Berechnung wird für jede kommunale Wahlperiode neu vorgenommen. Dabei ist der Wasserverbrauch der dem Jahr der Kommunalwahl vorangegangenen drei Jahre zugrunde zu legen. Der Gemeinde Poxdorf stehen bei dem errechneten durchschnittlichen Jahresverbrauch von 85.884 cbm 4 Verbandsräte zu.

Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren Gemeinderatsmitglieder. Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Poxdorf 3 Sitze zu.

Der Gemeinderat wendet hier für die Besetzung der Ausschüsse § 6 der GeschO an.

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           27

·           Zu entsendende Mitglieder Gemeinde Poxdorf:             4

·           Gesetzliches Mitglied:                                                      Erster Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      3 Gemeinderatsmitglieder

 

 

 

1In den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO). 2Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen;

Folgende Mitglieder des Zweckverband zur Wasserversorgung der Leithenberggruppe

werden bestimmt:

 

Partei

Mitglied

Vertreter

CSU

Thomas Heilmann

Gabriel Erner

FW

Roland Freund

Monika Martin

JB

Christian Haller

Felix Zwiener

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverband Mittlere Regnitz (AGV)

 

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren Gemeinderatsmitglieder. Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Poxdorf keine Sitze zu.

 

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           13

·           Zu entsendende Mitglieder Gemeinde Poxdorf: 1

·           Gesetzliches Mitglied:                                                      Erster Bürgermeister

 

 

 

 

  1. Schulverband Baiersdorf

 

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren Gemeinderatsmitglieder. Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Poxdorf keine Sitze zu.

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           8

·           Zu entsendende Mitglieder Gemeinde Poxdorf: 1

·           Gesetzliches Mitglied:                                                      Erster Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                          0 Gemeinderatsmitglieder

 

 

 

 

  1. Weitere zu besetzende ehrenamtliche Stellen

 

Folgende weitere ehrenamtliche Stellen sind zu besetzen. Diese Stellen werden nicht nach dem Stärkeverhältnis vergeben, sondern vom Gemeinderat auf Vorschlag beschlossen.

Folgende weitere ehrenamtliche Stellen sind zu besetzen. Diese Stellen werden nicht nach dem Stärkeverhältnis vergeben, sondern vom Gemeinderat auf Vorschlag beschlossen.

 

·           Behindertenbeauftragte, Seniorenbeauftragte:               2 Stellen

·           Jugendbeauftragte:                                                          3 Stellen

·           Kindertagesstättenbeauftragte:                                        2 Stellen