Sitzung: 11.05.2020 GRP/070/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Die Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters und der
weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister ist im Einvernehmen mit den Betreffenden durch
Beschluss festzusetzen (Art.54 Abs. 1 KWBG). Die Entschädigung für
ehrenamtliche erste Bürgermeister
muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten;
dabei sind Inhalt und Umfang des einzelnen Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse
in der Gemeinde zu berücksichtigen (vgl. Art. 53 Abs. 2 KWBG).
Gemäß Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG sind für Gemeinden mit 1001 bis
3000 Einwohner folgende neue Mindestbeträge und Rahmenbeträge für die
Entschädigung der ersten Bürgermeister festgelegt worden:
Ab 01.01.2020 von 3.114,15 € bis 4.671,24 €.
· Einwohner der Gemeinde Poxdorf mit EW und HW am 31.03.2020 = 1.485 Einwohner
· Einwohnerdurchschnitt für die festgelegten Rahmenbeträge = 2.000 Einwohner (3.000 ./. 1.000)
· Durchschnittsentschädigung der Rahmenbeträge nach Einwohner = 1.557,09 € (4671,24./. 3114,15 €)
· Durchschnitt je Einwohner = 0,778545 € (1557,09 € : 2.000 EW)
· Entschädigung nach Einwohner = 378,37 € (0,778545 € x 485 EW = EW über 1.000 EW)
· Entschädigung Mindestbetrag 3.114,15 € brutto monatlich
·
Entschädigung nach Einwohnern 378,37 € brutto monatlich
·
Gesamtentschädigung 3.492,52 € brutto
monatlich
Die Entschädigung für ehrenamtliche erste Bürgermeister
muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten;
dabei sind Inhalt und Umfang des einzelnen Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse
in der Gemeinde zu berücksichtigen (vgl. Art. 53 Abs. 2 KWBG).
Der Geschäftsleiter schlägt vor, dadurch,
dass der Inhalt und Umfang des Amtes des Vorsitzenden sich erheblich von
anderen Gemeinden gleicher Größe in Art
und Größe unterscheidet (Baumaßnahmen im Millionenbereich, Dienstauffassung des
Vorsitzenden da dieser dieses Amt als Vollbeschäftigung ausübt mit mindestens
im Schnitt 39 h/Woche, Leistungen in der vergangenen Wahlperiode) eine
monatliche Brutto Gesamtentschädigung von 3.900,-- € zu gewähren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für den ersten Bürgermeister ab dem 01.05.2020 auf 3.900,00 € brutto monatlich festzusetzen.
Herr erster Bürgermeister Paul Steins nimmt an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teil.