Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters und der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister ist im Einvernehmen mit den Betreffenden durch Beschluss festzusetzen (Art.54 Abs. 1 KWBG). Die Entschädigung für ehrenamtliche erste Bürgermeister

muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten; dabei sind Inhalt und Umfang des einzelnen Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse in der Gemeinde zu berücksichtigen (vgl. Art. 53 Abs. 2 KWBG).

 

Gemäß Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG sind für Gemeinden mit 1001 bis 3000 Einwohner folgende neue Mindestbeträge und Rahmenbeträge für die Entschädigung der ersten Bürgermeister festgelegt worden:

 

Ab 01.01.2020 von 3.114,15 € bis 4.671,24 €.

 

·           Einwohner der Gemeinde Poxdorf mit EW und HW am 31.03.2020 = 1.485 Einwohner

·           Einwohnerdurchschnitt für die festgelegten Rahmenbeträge = 2.000 Einwohner (3.000 ./. 1.000)

·           Durchschnittsentschädigung der Rahmenbeträge nach Einwohner = 1.557,09 € (4671,24./. 3114,15 €)

·           Durchschnitt je Einwohner = 0,778545 € (1557,09 € : 2.000 EW)

·           Entschädigung nach Einwohner = 378,37 € (0,778545 € x 485 EW = EW über 1.000 EW)

 

 

·           Entschädigung Mindestbetrag                 3.114,15 € brutto monatlich

·           Entschädigung nach Einwohnern            378,37   € brutto monatlich

·           Gesamtentschädigung                          3.492,52 € brutto monatlich

 

Die Entschädigung für ehrenamtliche erste Bürgermeister

muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten; dabei sind Inhalt und Umfang des einzelnen Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse in der Gemeinde zu berücksichtigen (vgl. Art. 53 Abs. 2 KWBG).

 

Der Geschäftsleiter schlägt vor, dadurch, dass der Inhalt und Umfang des Amtes des Vorsitzenden sich erheblich von anderen Gemeinden gleicher Größe  in Art und Größe unterscheidet (Baumaßnahmen im Millionenbereich, Dienstauffassung des Vorsitzenden da dieser dieses Amt als Vollbeschäftigung ausübt mit mindestens im Schnitt 39 h/Woche, Leistungen in der vergangenen Wahlperiode) eine monatliche Brutto Gesamtentschädigung von 3.900,-- € zu gewähren.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für den ersten Bürgermeister ab dem 01.05.2020 auf 3.900,00 € brutto monatlich festzusetzen.

 

 

Herr erster Bürgermeister Paul Steins nimmt an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teil.