Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Ob und wenn ja welche Ausschüsse gebildet werden, liegt grundsätzlich in der Entscheidung des Gemeinderats (vgl. dazu die §§ 7 bis 10 der Geschäftsordnung). Die Bestimmung der Größe der Ausschüsse liegt ebenfalls grundsätzlich im Ermessen des Gemeinderats (Ausnahme: Rechnungsprüfungsausschuss, vgl. Art. 103 Abs. 2 GO). Eine Untergrenze sieht das Gesetz nicht vor, allerdings dürfen „ansehnlich große Gruppen‘“ im Gemeinderat von der Mitwirkung im Ausschuss nicht ausgeschlossen sein, weil sonst dem Spiegelbildlichkeitsprinzip nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO nicht Rechnung getragen würde. Umgekehrt muss der Ausschuss aber auch nicht so groß sein, dass jede noch so kleine Gruppierung im Ausschuss vertreten ist.

 

In der vergangenen Wahlperiode wurden die folgenden Ausschüsse gebildet:

 

-       Haupt- und Finanzausschuss  (vorberatend)

-       Bau- und Umweltausschuss (vorberatend)

-       Rechnungsprüfungsausschuss


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden.

-       Haupt- und Finanzausschuss  (vorberatend)

-       Bau- und Umweltausschuss (vorberatend)

-       Rechnungsprüfungsausschuss