Sitzung: 11.05.2020 GRP/070/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Ob und wenn ja welche Ausschüsse gebildet werden, liegt
grundsätzlich in der Entscheidung des Gemeinderats (vgl. dazu die §§ 7 bis 10 der
Geschäftsordnung). Die Bestimmung der Größe der Ausschüsse liegt ebenfalls
grundsätzlich im Ermessen des Gemeinderats (Ausnahme: Rechnungsprüfungsausschuss,
vgl. Art. 103 Abs. 2 GO). Eine Untergrenze sieht das Gesetz nicht vor,
allerdings dürfen „ansehnlich große Gruppen‘“ im Gemeinderat von der Mitwirkung
im Ausschuss nicht ausgeschlossen sein, weil sonst dem Spiegelbildlichkeitsprinzip
nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO nicht Rechnung getragen würde. Umgekehrt muss der
Ausschuss aber auch nicht so groß sein, dass jede noch so kleine Gruppierung im
Ausschuss vertreten ist.
In der vergangenen Wahlperiode wurden die folgenden Ausschüsse gebildet:
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Haupt- und Finanzausschuss (vorberatend)
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Bau- und Umweltausschuss (vorberatend)
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Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die nachfolgenden Ausschüsse
zu bilden.
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Haupt- und Finanzausschuss (vorberatend)
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Bau- und Umweltausschuss (vorberatend)
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Rechnungsprüfungsausschuss