Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Vereidigung des gewählten zweiten Bürgermeisters:

 

Die Eidesformel ist Art. 27 Abs.1 KWBG zu entnehmen. Der Diensteid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden; möglich ist auch, anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis einer Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung einer Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 27 Abs. 2 KWBG).

Den Eid nimmt der erste Bürgermeister Paul Steins ab.

 

Als zweiter Bürgermeister wird Herr Felix Zwiener vereidigt.  

Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Vereidigung des gewählten dritten Bürgermeisters:

 

Die Eidesformel ist Art. 27 Abs.1 KWBG zu entnehmen. Der Diensteid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden; möglich ist auch, anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis einer Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung einer Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 27 Abs. 2 KWBG).

Den Eid nimmt der erste Bürgermeister Paul Steins ab.

 

Als dritte Bürgermeisterin wird Frau Kim Hübschmann vereidigt:

 

Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“