Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Zu Beginn der Sitzung ist der erste Bürgermeister zu vereidigen. Die Eidesleistung entfällt nur dann, wenn der erste Bürgermeister  in seinem Amt bestätigt oder ein weiterer Bürgermeister zum ersten Bürgermeister gewählt wurde (vgl. Art. 27 Abs. 4 KWBG).

Der Vorsitzende Paul Steins ist in seinem Amt bestätigt worden.

Eine Vereidigung entfällt somit.