Sitzung: 11.05.2020 GRP/070/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Zu Beginn der Sitzung ist der erste Bürgermeister zu vereidigen. Die
Eidesleistung entfällt nur dann, wenn der erste Bürgermeister in seinem Amt bestätigt oder ein weiterer
Bürgermeister zum ersten Bürgermeister gewählt wurde (vgl. Art. 27 Abs. 4
KWBG).
Der Vorsitzende Paul Steins ist in seinem Amt bestätigt worden.
Eine Vereidigung entfällt somit.