Sitzung: 04.05.2020 GRE/076/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Die Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters und der
weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister ist im Einvernehmen mit den Betreffenden durch
Beschluss festzusetzen (Art.54 Abs. 1 KWBG). Die Entschädigung für
ehrenamtliche erste Bürgermeister
muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten;
dabei sind Inhalt und Umfang des einzelnen Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse
in der Gemeinde zu berücksichtigen (vgl. Art. 53 Abs. 2 KWBG).
Gemäß Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG sind für Gemeinden mit 1001 bis
3000 Einwohner folgende neue Mindestbeträge und Rahmenbeträge für die
Entschädigung der ersten Bürgermeister festgelegt worden:
Ab 01.01.2020 von 3.114,15 € bis 4.671,24 €.
· Einwohner der Gemeinde Effeltrich mit Hauptwohnsitz am 31.12.2019 = 2.567 Einwohner
· Einwohnerdurchschnitt für die festgelegten Rahmenbeträge = 2.000 Einwohner (3.000 ./. 1.000)
· Durchschnittsentschädigung der Rahmenbeträge nach Einwohner = 1.557,09 € (4671,24./. 3114,15 €)
· Durchschnitt je Einwohner = 0,778545 € (1557,09 € : 2.000 EW)
· Entschädigung nach Einwohner = 1.219,98 € (0,778545 € x 1567 EW = EW über 1.000 EW)
· Entschädigung Mindestbetrag 3.114,15 € brutto monatlich
·
Entschädigung nach Einwohnern 1219,98 € € brutto monatlich
·
Gesamtentschädigung 4334,13 € brutto
monatlich
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für den ersten Bürgermeister ab dem 01.05.2020 auf 4.334,13 € brutto monatlich festzusetzen.
Herr erster Bürgermeister Peter Lepper nimmt an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teil.