Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters und der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister ist im Einvernehmen mit den Betreffenden durch Beschluss festzusetzen (Art.54 Abs. 1 KWBG). Die Entschädigung für ehrenamtliche erste Bürgermeister

muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten; dabei sind Inhalt und Umfang des einzelnen Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse in der Gemeinde zu berücksichtigen (vgl. Art. 53 Abs. 2 KWBG).

 

Gemäß Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG sind für Gemeinden mit 1001 bis 3000 Einwohner folgende neue Mindestbeträge und Rahmenbeträge für die Entschädigung der ersten Bürgermeister festgelegt worden:

 

Ab 01.01.2020 von 3.114,15 € bis 4.671,24 €.

 

·           Einwohner der Gemeinde Effeltrich mit Hauptwohnsitz am 31.12.2019 = 2.567 Einwohner

·           Einwohnerdurchschnitt für die festgelegten Rahmenbeträge = 2.000 Einwohner (3.000 ./. 1.000)

·           Durchschnittsentschädigung der Rahmenbeträge nach Einwohner = 1.557,09 € (4671,24./. 3114,15 €)

·           Durchschnitt je Einwohner = 0,778545 € (1557,09 € : 2.000 EW)

·           Entschädigung nach Einwohner = 1.219,98 € (0,778545 € x 1567 EW = EW über 1.000 EW)

 

 

·           Entschädigung Mindestbetrag                 3.114,15 € brutto monatlich

·           Entschädigung nach Einwohnern            1219,98 € € brutto monatlich

·           Gesamtentschädigung                          4334,13 € brutto monatlich

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für den ersten Bürgermeister ab dem 01.05.2020 auf 4.334,13 € brutto monatlich festzusetzen.

 

 

Herr erster Bürgermeister Peter Lepper nimmt an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teil.