Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts  führt den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind  berufen worden. Von diesen Mitgliedern ist ein Mitglied zum/r Vorsitzenden zu bestellen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt Frau Christine Bertholdt zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.