Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die zu bildenden Ausschüsse und die Anzahl der Mitglieder ist in § 2 Abs. 1 und 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts festgelegt. Das anzuwendende Hare-Niemeyer-Verfahren über die Sitzverteilung ist in § 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Effeltrich  festgelegt. Neben den vom Gemeinderat gebildeten Ausschüssen gibt es weitere Verbände, in denen Mitglieder des Gemeinderates zu entsenden sind, dabei sind die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder gesetzlich bzw. verbandsrechtlich geregelt.

 

Im Folgenden wird eine Vergleichsberechnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, dem Saint Laguee/Schepers und dem d`Hondtschen-Verfahren dargestellt.

 

Die Sitzverteilung erfolgt gemäß § 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Effeltrich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Auf Vorschlag der jeweiligen Gruppierungen werden folgende Mitglieder und deren Stellvertreter/innen in die Ausschüsse und Verbände berufen.

 

 

  1. Bau- und Umweltausschuss

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           6

·           Vorsitzende:                                                                     1 = Erster Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      5 Gemeinderatsmitglieder

 

 

 

FW                  2

DEL                 2

CSU                1         

 

Folgende Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses werden bestimmt:

 

Partei

Mitglied

Vertreter

FW

Norbert Giersch

Herzog Jens

FW

Marsching Michael

Messingschlager Benno

DEL

Heimann Kathrin

Brechelmacher Stefanie

DEL

Dittrich Heidemarie

Brechelmacher Bettina

CSU/ ÜWG

Wagner Rudolf

Bertholdt Christine

 

 

 

 

 

  1. Rechnungsprüfungsausschuss

 

·           Zu vergebende Ausschusssitze, Gesamtmitglieder                    5

·           Vorsitzender                                                                                 1 Ausschussmitglied

·           Davon FW:                                                                                   2

·           Davon DEL:                                                                                 2

·           Davon CSU:                                                                                1

 

 

Folgende Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden bestimmt:

 

Partei

Mitglied

Vertreter

FW

Norbert Giersch

Benno Messingschlager

FW

Jens Herzog

Gisela Geyer

DEL

Matthias Fischbach

Heidemarie Dittrich

DEL

Bettina Brechelmacher

Stefanie Brechelmacher

CSU/ ÜWG

Christine Berthold

Oswald Werner

 

 

 

  1. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich

 

Gemäß Art. 6 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung besteht die Gemeinschaftsversammlung aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           7

·           Zu entsendende Mitglieder Gemeinde Effeltrich:                        4

·           Gesetzliches Mitglied:                                                      1. Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      3 Gemeinderatsmitglieder

 

 

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      3

·           Davon FW:                                                                       1

·           Davon DEL:                                                                     1

·           Davon CSU:                                                                    1

 

 

 

Folgende Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung werden bestimmt:

 

 

 

Partei

Mitglied

Vertreter

FW

Jens Herzog

Benno Messingschlager

DEL

Kathrin Heimann

Matthias Fischbach

CSU/ ÜWG

Christine Berthold

Oswald Werner

 

 

  1. Zweckverband zur Wasserversorgung der Leithenberggruppe

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung richtet sich die Zahl der Vertreter, die ein Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung entsendet, nach der in seinem Gebiet verbrauchten Wassermenge. Je volle 20.000 cbm verbrauchten Wassers ergeben das Recht einen Vertreter zu entsenden. Ergibt sich ein Rest von mehr als 10.000 cbm so darf ein weiterer Verbandsrat entsandt werden. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat. Die Berechnung wird für jede kommunale Wahlperiode neu vorgenommen. Dabei ist der Wasserverbrauch der dem Jahr der Kommunalwahl vorangegangenen drei Jahre zugrunde zu legen. Der Gemeinde Effeltrich stehen mit dem Ortsteil Gaiganz bei dem errechneten durchschnittlichen Jahresverbrauch von 131.386 cbm 7 Verbandsräte zu.

Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren Gemeinderatsmitglieder. Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Effeltrich 6 Sitze zu.

Der Gemeinderat wendet hier für die Besetzung der Ausschüsse § 6 der GeschO an.

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           27

·           Zu entsendende Mitglieder Gemeinde Effeltrich:                        7

·           Gesetzliches Mitglied:                                                      Erster Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      6 Gemeinderatsmitglieder

 

 

 

Folgende Mitglieder Zweckverbandes zur Wasserversorgung werden bestimmt:

 

Partei

Mitglied

Vertreter

FW

Gisela Geyer

Benno Messingschlager

FW

Jens Herzog

Michael Marsching

DEL

Kathrin Heimann

Heidemarie Dittrich

DEL

Matthias Fischbach

Stefanie Brechelmacher

CSU/ÜWG

Rudolf Wagner

Oswald Werner

CSU/ ÜWG

Johannes Steinert

Christine Bertholdt

 

 

  1. Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverband Mittlere Regnitz (AGV)

 

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren Gemeinderatsmitglieder. Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Effeltrich 1 Sitz zu.

Der Gemeinderat wendet hier für die Besetzung der Ausschüsse § 6 der GeschO an.

 

 

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           13

·           Zu entsendende Mitglieder Gemeinde Effeltrich:            2

·           Gesetzliches Mitglied:                                                      Erster Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      1 Gemeinderatsmitglied

 

 

 

In den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO). 2Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt. 3Dabei wird die Zahl der Gemeinderatssitze jeder Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Gemeinderatssitze geteilt. 4Jede Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. 5Die weiteren zu vergebenden Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 3 ergeben, auf die Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften zu verteilen. 6Haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Los.

 

Nunmehr wird folgender Losentscheid durchgeführt.

 

Das Los fällt auf die Partei DEL.

 

Folgendes Mitglied des Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverbandes Mittlere Regnitz (AGV) wird bestimmt:

 

 

Partei

Mitglied

Vertreter

DEL

Kathrin Heimann

Matthias Fischbach

 

 

  1. Schulverband Baiersdorf

 

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und die weiteren Gemeinderatsmitglieder. Neben dem Ersten Bürgermeister stehen der Gemeinde Effeltrich keine Sitze zu.

 

·           Gesamtmitglieder:                                                           8

·           Zu entsendende Mitglieder Gemeinde Effeltrich:            1

·           Gesetzliches Mitglied:                                                      Erster Bürgermeister

·           Zu vergebende Ausschusssitze:                                      0 Gemeinderatsmitglieder

 

 

 

 

  1. Weitere zu besetzende ehrenamtliche Stellen

 

Folgende weitere ehrenamtliche Stellen sind zu besetzen. Diese Stellen werden nicht nach dem Stärkeverhältnis vergeben, sondern vom Gemeinderat auf Vorschlag beschlossen.

 

·           Behindertenbeauftragte:                                                  2 Stellen

·           Jugendbeauftragte:                                                          5 Stellen

·           Kindertagesstättenbeauftragte:                                        2 Stellen

·           Seniorenbeauftragte:                                                       2 Stellen

·           Ansprechpartner für Brauchtum- und                             4 Stelle

Vereinskoordination

·          Schulbeauftragte                                                             2 Stellen

 

 

Anwesend: 15             Ja:15               Nein: 0

 

 

 

 

 

 


Beschluss: