Sitzung: 04.05.2020 GRE/076/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Ob und wenn ja welche Ausschüsse gebildet werden, liegt
grundsätzlich in der Entscheidung des Gemeinderats (vgl. dazu die §§ 7 bis 10 der
Geschäftsordnung). Die Bestimmung der Größe der Ausschüsse liegt ebenfalls
grundsätzlich im Ermessen des Gemeinderats (Ausnahme: Rechnungsprüfungsausschuss,
vgl. Art. 103 Abs. 2 GO). Eine Untergrenze sieht das Gesetz nicht vor,
allerdings dürfen „ansehnlich große Gruppen‘“ im Gemeinderat von der Mitwirkung
im Ausschuss nicht ausgeschlossen sein, weil sonst dem Spiegelbildlichkeitsprinzip
nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO nicht Rechnung getragen würde. Umgekehrt muss der
Ausschuss aber auch nicht so groß sein, dass jede noch so kleine Gruppierung im
Ausschuss vertreten ist.
In der vergangenen Wahlperiode wurden die folgenden Ausschüsse gebildet:
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Bau- und Umweltausschuss (vorberatend)
-
Haupt- und Verwaltungsausschuss (vorberatend)
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Rechnungsprüfungsausschuss
In der Wahlperiode 2014 bis 2020 wurde keine Sitzung des Haupt- und
Verwaltungsausschusses abgehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden:
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Bau- und Umweltausschuss (vorberatend)
Anwesend: 15 Ja: 15 Nein:
0
-
Haupt- und Finanzausschuss (vorberatend)
Anwesend: 15 Ja: 6 Nein:
9
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Rechnungsprüfungsausschuss
Der
Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss.