Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Wahl des dritten Bürgermeisters:

 

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister).

Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung (Art. 51 Abs. 3 GO ), jedoch in öffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO ).

 

Wahlen  werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

 

Der Vorsitzende ernennt zwei Mitglieder des Gemeinderates sowie den Geschäftsleiter zu Mitgliedern des Wahlausschusses.

 

- Gisela Geyer         

- Oswald Werner

- Mario Kühlwein      

Die Gemeinderatsmitglieder sind bei ihrer Wahl nicht an Vorschläge für die Wahl der weiteren Bürgermeister gebunden. Sie können auch ein Gemeinderatsmitglied wählen, das in der betreffenden Gemeinderatssitzung nicht anwesend ist. Werden für die Wahl Stimmzettel verwendet, so muss daher entweder zusätzlich zu den Namen der vorgeschlagenen Mitglieder eine freie Zeile vorgesehen werden, in die ein anderer Name handschriftlich eingetragen werden kann, oder es müssen von vornherein auf dem Stimmzettel die Namen aller wählbaren Gemeinderatsmitglieder zum Ankreuzen aufgeführt werden.

 

An die Mitglieder des Gemeinderates werden Stimmzettel verteilt (auf den Stimmzettel sind die Namen aller wählbaren Gemeinderatsmitglieder zum Ankreuzen aufgeführt). Herr Lepper fordert zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel sind zusammengefaltet in einer Wahlurne gesammelt worden.

 

Nach Beendigung der Stimmabgabe hat der Wahlausschuss folgendes festgestellt.

 

1.      Bei der Wahl waren 15 Mitglieder des Gemeinderates anwesend.

2.      15 Mitglieder des Gemeinderates haben ihren Stimmzettel abgegeben.

3.      Die Zählung der ungeöffneten Stimmzettel hat ergeben, dass die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen die abgestimmt haben, übereinstimmt.

 

Der Vorsitzende öffnet die Stimmzettel einzeln und liest sofort nach der Öffnung den Inhalt jedes Stimmzettels vor. Nach Abschluss der Wahlhandlung wird folgendes Ergebnis festgestellt.

 

1.      Abgegebene Stimmzettel                        15 Stimmzettel

2.      hiervon ungültige Stimmzettel                             5 Stimmzettel

3.      hiervon gültige Stimmzettel                                 10 Stimmzettel

 

Von den gültigen Stimmzetteln entfallen auf

 

·           Norbert Giersch                                                   10 Stimmzettel

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass Norbert Giersch zum ehrenamtlichen 3. Bürgermeister gewählt worden ist und verkündet dieses Wahlergebnis. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum ehrenamtlichen 3. Bürgermeister annimmt. Herr Giersch nimmt die Wahl an.