Sitzung: 04.05.2020 GRE/076/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Wahl des dritten Bürgermeisters:
Der
Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder
zwei weitere Bürgermeister. Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde
(ehrenamtliche weitere Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung
bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere
Bürgermeister).
Zum
weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar,
welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Die Wahl erfolgt in geheimer
Abstimmung (Art. 51 Abs. 3 GO ), jedoch in
öffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO ).
Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen.
Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des
Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und
stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere
Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen
ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den
höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet
das Los.
Der Vorsitzende ernennt zwei Mitglieder des Gemeinderates sowie den Geschäftsleiter zu Mitgliedern des Wahlausschusses.
- Gisela Geyer
- Oswald Werner
- Mario Kühlwein
Die Gemeinderatsmitglieder sind bei ihrer
Wahl nicht an Vorschläge für die Wahl der weiteren Bürgermeister
gebunden. Sie können auch ein Gemeinderatsmitglied wählen, das in der
betreffenden Gemeinderatssitzung nicht anwesend ist. Werden für die Wahl
Stimmzettel verwendet, so muss daher entweder zusätzlich zu den Namen der
vorgeschlagenen Mitglieder eine freie Zeile vorgesehen werden, in die ein
anderer Name handschriftlich eingetragen werden kann, oder es müssen von
vornherein auf dem Stimmzettel die Namen aller wählbaren Gemeinderatsmitglieder
zum Ankreuzen aufgeführt werden.
An die Mitglieder des Gemeinderates werden Stimmzettel verteilt (auf den Stimmzettel sind die Namen aller wählbaren Gemeinderatsmitglieder zum Ankreuzen aufgeführt). Herr Lepper fordert zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel sind zusammengefaltet in einer Wahlurne gesammelt worden.
Nach Beendigung der Stimmabgabe hat der Wahlausschuss folgendes festgestellt.
1. Bei der Wahl waren 15 Mitglieder des Gemeinderates anwesend.
2. 15 Mitglieder des Gemeinderates haben ihren Stimmzettel abgegeben.
3. Die Zählung der ungeöffneten Stimmzettel hat ergeben, dass die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen die abgestimmt haben, übereinstimmt.
Der Vorsitzende öffnet die Stimmzettel einzeln und liest sofort nach der Öffnung den Inhalt jedes Stimmzettels vor. Nach Abschluss der Wahlhandlung wird folgendes Ergebnis festgestellt.
1. Abgegebene Stimmzettel 15 Stimmzettel
2. hiervon ungültige Stimmzettel 5 Stimmzettel
3. hiervon gültige Stimmzettel 10 Stimmzettel
Von den gültigen Stimmzetteln entfallen auf
· Norbert Giersch 10 Stimmzettel
Der Vorsitzende stellt fest, dass Norbert Giersch zum ehrenamtlichen 3. Bürgermeister gewählt worden ist und verkündet dieses Wahlergebnis. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum ehrenamtlichen 3. Bürgermeister annimmt. Herr Giersch nimmt die Wahl an.