Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die neugewählten Gemeinderatsmitglieder sind durch den ersten Bürgermeister gemäß Art. 31 Abs. 4 GO in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel ist in Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO enthalten, wobei auch hier anstelle eines Eides ein Gelöbnis möglich ist und der Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ entfallen kann (vgl. Art. 31 Abs. 4 Sätze 3 und 4 GO). Die Verweigerung der vollständigen Eidesleistung führt zum Verlust des Amtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3Satz 2 GLKrWG).

 

Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.

 

Die folgenden neugewählten Gemeinderatsmitglieder legen den Eid ab:

 

Bettina Brechelmacher

Stefanie Brechelmacher

Heidemarie Dittrich

Kathrin Heimann

Jens Herzog

Michael Marsching

Benno Messingschlager

Rudolf Wagner

 

Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“