Sitzung: 04.05.2020 GRE/076/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Die neugewählten Gemeinderatsmitglieder sind durch den ersten
Bürgermeister gemäß Art. 31 Abs. 4 GO in feierlicher Form zu vereidigen. Die
Eidesformel ist in Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO enthalten, wobei auch hier anstelle
eines Eides ein Gelöbnis möglich ist und der Zusatz „so wahr mir Gott helfe“
entfallen kann (vgl. Art. 31 Abs. 4 Sätze 3 und 4 GO). Die Verweigerung der
vollständigen Eidesleistung führt zum Verlust des Amtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2, Abs. 3Satz 2 GLKrWG).
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.
Die folgenden neugewählten Gemeinderatsmitglieder legen den Eid ab:
Bettina Brechelmacher
Stefanie Brechelmacher
Heidemarie Dittrich
Kathrin Heimann
Jens Herzog
Michael Marsching
Benno Messingschlager
Rudolf Wagner
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den
Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich
schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“