Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Zu Beginn der Sitzung ist der erste Bürgermeister zu vereidigen. Die Eidesleistung entfällt nur dann, wenn der erste Bürgermeister  in seinem Amt bestätigt oder ein weiterer Bürgermeister zum ersten Bürgermeister gewählt wurde (vgl. Art. 27 Abs. 4 KWBG). Die Eidesformel ist Art. 27 Abs.1 KWBG zu entnehmen. Der Diensteid kann ohne die Worte „so wahr mir

Gott helfe“ geleistet werden; möglich ist auch, anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis einer Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung einer Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 27 Abs. 2 KWBG). Den Eid nimmt das

lebensälteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab, auch wenn es selbst neu gewählt

wurde und noch nicht vereidigt ist.

Das lebensälteste Gemeinderatsmitglied ist Herr Benno Messingschlager.

 

Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“