Sitzung: 04.05.2020 GRE/076/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Zu Beginn der Sitzung ist der erste Bürgermeister zu vereidigen. Die
Eidesleistung entfällt nur dann, wenn der erste Bürgermeister in seinem Amt bestätigt oder ein weiterer
Bürgermeister zum ersten Bürgermeister gewählt wurde (vgl. Art. 27 Abs. 4
KWBG). Die Eidesformel ist Art. 27 Abs.1 KWBG zu entnehmen. Der Diensteid kann
ohne die Worte „so wahr mir
Gott helfe“ geleistet werden; möglich ist auch, anstelle der Worte „ich
schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem
Bekenntnis einer Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung einer
Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel
einzuleiten (Art. 27 Abs. 2 KWBG). Den Eid nimmt das
lebensälteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab, auch wenn es selbst neu
gewählt
wurde und noch nicht vereidigt ist.
Das lebensälteste Gemeinderatsmitglied ist Herr
Benno Messingschlager.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner
Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“