Sitzung: 17.02.2020 GRE/073/2020
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Dem Gemeinderat wurde das Protokoll bezüglich der Bachpflege zwischen Sportheim und Lindenstraße zur Verfügung gestellt.
Derzeitiger Sachstand ist, dass der Bach ein ziemliches Dickicht aus
Schilf, Gräsern und
Weiden aufweist.
Die Gemeinde muss den Hochwasserschutz sicherstellen. Sie
würde im Falle eines
Rückstaus, von angrenzenden Eigentümern in Regress genommen
werden können.
Bei Gewässern 3. Ordnung liegt die Unterhaltungslast bei der Gemeinde,
auch wenn diese
nicht überall der Eigentümer ist. Sie muss einen ordnungsgemäßen
Wasserabfluss
gewährleisten um einen Rückstau in das Dorf zu vermeiden.
Herr Saffer meinte hierzu man müsse die Unterhaltung des Baches im
Einklang mit der
Ökologie gestalten, auch wenn dies zeitweise ein Spannungsfeld
darstellen kann.
Bis Ende Februar müssen die Gehölzarbeiten, das heißt der
Rückschnitt der Gräser, des
Schilfs und der Weiden/Büsche/Bäume, wegen der beginnenden Brutzeit,
abgeschlossen
werden.
Generell gilt zu beachten:
Der Bach darf jährlich nur abschnittsweise ausgebaggert werden – immer
10 meterweise bis
zur natürlichen Sohle – nicht tiefer!
Um eine Verwilderung zu vermeiden und so im Sinne des
Hochwasserschutzes zu agieren
soll der Hesselbach in Zukunft jährlich zurückgeschnitten werden!!
Beginn der Begehung war an der tiefsten Stelle, im Abschnitt hinter dem
Sportheim in Richtung Tankstelle:
Hier könne man bis zum Gelände ausbaggern, allerdings nur bis 10 cm über
dem
Wasserspiegel.
Der Aushub kann auf Äckern verteilt werden. Schilf ausschneiden und jede
3. Weide in
diesem Bereich auf Stock setzen. Das Wachstum wir mit dem Rückschnitt
angeregt.
Schnittgut muss entfernt werden.
Abschnitt hinter dem Sportheim:
BGM Heimann brachte ein, dass das Sportheim gerne die Mauer (wie sie
bereits hinter der
Turnhalle besteht) weiterführen möchte, um den Uferbereich sauber zu
befestigen.
Herr Saffer klärte auf, dass für eine solche Uferbefestigung ein
wasserrechtliches Verfahren
nötig sei. Ein Planfeststellungsverfahren, welches einen Bauantrag
bedarf.
Er empfiehlt im Gegenzug die bestehenden Abschlusskanten und den Weg neu
zu
befestigen und die Böschung evtl. mit Steingartenbepflanzung oder
kleineren Büschen und
Steinen neu zu gestalten. Hierzu ist kein Verfahren notwendig.
Auch in diesem Bereich sind Schilf und Gräser zu schneiden und die
Weiden auf Stock zu
setzen.
Der Sportplatz gilt als erste Retentionsfläche bei Rückstau. Falls sich
ein Damm im Bach
bilden würde, läuft zu allererst der Sportplatz voll, bevor das Dorf
betroffen werden würde.
Abschnitt hinter der Turnhalle:
In diesem Bereich ist der Bach extrem zu gewuchert und hat Priorität 1.
Gehölz auf Stock setzen und Gräser/Schilf zurückschneiden. Dann könne
man dort auf max. 20
Metern Länge bis zur natürlichen Sohle ausbaggern, so Herr Saffer.
Mit der Bachpatenschaft komme dies nicht in Konflikt! Das Wachstum der
Pflanzen wird eher
angeregt und die vertrockneten, abgestorbenen Pflanzen sollten
regelmäßig jährlich, vor der
Brutzeit, bis Ende Februar entfernt werden.
Das Ausbaggern kann auch nach Februar stattfinden.
Abschnitt Turnhalle bis Rosenweg:
Bäume und Sträucher des anliegenden Grundstückes ragen in Bach.
Der Rückschnitt ist mit dem Grundstückseigentümer abzustimmen. Entweder
den
Rückschnitt unsererseits ausführen zu lassen und somit nur ankündigen
oder den
Eigentümer zum Rückschnitt auffordern. Die Frist bis zum 28.02. des Jahres muss
eingehalten werden!
Abschnitt Lindenstraße nach der Brücke:
Dieser Teilbereich Richtung Mittlerer Bühl wurde kürzlich von Herrn
Wurmtaler
zurückgeschnitten.
Der Bereich ist laut Herrn Saffer in perfektem Zustand.
Im vordere Bereich könnte noch ein Teil der angelandeten Fläche bis zu
10 cm über der
Wasseroberfläche ausgebaggert werden, um damit die Retentionsfläche
etwas zu
vergrößern. Man beachte jedoch das Niedrigwassergerinne.
Herr Saffer vom Wasserwirtschaftsamt bot an, zum Beginn der Arbeit
vorbeizukommen, um
diese anzuleiten bzw. für noch anfallende Fragen zur Verfügung zu
stehen.
Jeder der beteiligten Personen, sowie Frau Schür von der Schule
Effeltrich (Sie konnte am
Termin nicht teilnehmen) erhielt eine Ausfertigung des Protokolls.
Die Pflegearbeiten werden vom Bauhof voraussichtlich in der KW 7/8
erfolgen.