Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Antrag auf Baugenehmigung zur Kenntnis.

 

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 211 Gkg. Gaiganz.

 

Die Änderung/Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Wohnbebauung Fam. Meister“ in Gaiganz befindet sich noch im laufenden Verfahren.

 

Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1-4 BauGB ist in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ein Vorhaben zulässig, wenn

 

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 BauGB durchgeführt worden ist

 

Bisher wurde nur die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt, es sind allerdings keine größeren Änderungen in der zweiten Auslegungsrunde zu erwarten. Die einzig Ablehnende Stellungnahme ist derzeit die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Beim Bauantragsverfahren ist die Untere Naturschutzbehörde entsprechend zu beteiligen.

 

  1. Anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht.

 

  1. Der Antragssteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und

Dies ist der Baugenehmigungsbehörde nachzureichen.

 

  1. Die Erschließung gesichert ist.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines EFH mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurnummer 211 Gkg. Gaiganz; BVZ 4-19-EF entsprechend den am 20.09.2018 eingereichten Planungsunterlagen. Die Untere Naturschutzbehörde ist mit zu beteiligen. Die schriftliche Anerkennung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nachzureichen.