Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Anwesend: 12

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeinde Effeltrich billigt die Einbeziehungssatzung mit den oben genannten Änderungen und beschließt die Einbeziehungssatzung Gaiganz nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse und die Auslegung Ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterlagen werden parallel auf der Homepage der Gemeinde Effeltrich veröffentlicht.