Sitzung: 11.02.2019 GRE/056/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Anwesend: 12
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeinde
Effeltrich billigt die Einbeziehungssatzung mit den oben genannten Änderungen
und beschließt die Einbeziehungssatzung Gaiganz nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2
BauGB auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse und die Auslegung Ortsüblich
bekannt zu machen. Die Unterlagen werden parallel auf der Homepage der Gemeinde
Effeltrich veröffentlicht.