Sitzung: 11.02.2019 GRE/056/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Nach Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung fest und beschließt gleichzeitig über die Entlastung. Die Jahresrechnung 2016 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 23.11. und 24.11.2017 geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.