Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt die Voranfrage zur Kenntnis.

 

Der Antrag liegt dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

Der Antragssteller möchte eine Lagerhalle für Schuttgüter bzw. zur Unterstellung von Maschinen auf dem bestehenden Lagerplatz errichten.

 

Konkrete Pläne zu Lage und Größe der Lagerhallte gibt es noch nicht. Genauere Planungen möchte der Antragssteller erst fertigen, wenn eine positive Meinung seitens der Gemeinde vorliegt.

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet. Aufgrund der Baugenehmigung über einen Lagerplatz hat sich die Nutzung Richtung einer Fläche für Gewerbe verändert. Dies muss unabhängig des Beschlusses in der nächsten Flächennutzungsplanänderung geändert werden.

 

Das Grundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, noch im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist demnach nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Um das Vorhaben zu ermöglichen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. vorhabensbezogenen Bebauungsplanes nötig, da eine Genehmigung aufgrund der Außenbereichslage nicht möglich ist.


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Möglichkeit eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes in Aussicht. Nach Vorlage von genaueren Planungen zu Lage und Größe der Lagerhalle soll der Punkt nochmals im Gemeinderat behandelt werden.